
1. Allgemein
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen Liebenswert Fotografie (nachfolgend „Auftragnehmer“) und seinen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“).
1.2 Wenn den AGB nicht umgehend widersprochen werden, gelten sie als vereinbart. Sofern der Auftraggeber den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich innerhalb von drei Werktagen zu erklären. Hiermit wird abweichenden Geschäftsbedingungen des Auftraggebers widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen von Seiten des Auftraggebers erfahren keine Gültigkeit, es sei denn, dass der Auftragnehmer diese schriftlich anerkennt.
1.3 “Fotografien” im Sinne dieser AGB sind alle vom Auftragnehmer hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (Fotos auf Leinwand, Fotos in digitalisierter Form oder sonstigen Speichermedien, Fotoabzügen und Hochzeitsalben usw.).
1.4 Der Auftraggeber anerkennt, mit dem Portfolio von Liebenswert Fotografie vertraut zu sein und nimmt die Dienstleistung in Kenntnis des Stils von Liebenswert Fotografie in Anspruch.
2. Vergütung / Eigentumsvorbehalt
2.1 Für die Erstellung der Fotos wird von dem Auftragnehmer ein Honorar erhoben, als Stundensatz, Tagessatz oder als vereinbarte Pauschale erhoben. Allfällige Nebenkosten wie Reisekosten, Spesen, Requisiten, etc. sind falls nicht anders vereinbart, vom Auftraggeber zu tragen.
2.2 Von dem Auftragnehmer erstellte Angebote, sind immer unverbindlich und haben ein Gültigkeit von 10 Tagen.
2.3 Mit der Unterzeichnung des Vertrages, verpflichtet sich der Auftraggeber, eine Anzahlung in Höhe von 50% zu leisten innerhalb von 7 Tagen. Ohne fristgerechte Zahlung besteht kein Anspruch auf die Reservierung des Termins.
2.4 Der restliche Betrag wird nach Erbringung der Dienstleistung in Rechnung gestellt. Fällige Rechnungen sind ausschliesslich sofort und ohne Abzug zu zahlen. Der Auftraggeber gerät in Verzug, sofern er fällige Rechnungen nicht spätestens 7 Tage nach Zugang der Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht.
3. Urheberrecht
3.1 Das alleinige Urheberrecht liegt bei dem Auftragnehmer.
3.2 Der Auftraggeber darf die Fotos ohne zeitliche Beschränkung in unveränderter Form für private Zwecke verwenden.
3.3 Der Auftragnehmer überträgt jeweils ein einfaches Nutzungsrecht an den Fotografien auf den Auftraggeber. Der Auftraggeber darf die beim Shooting entstandenen Fotos für persönliche Zwecke und die Eigenwerbung wie z.B. das Ausdrucken, Erstellen von Alben und Fotogeschenken, Veröffentlichung auf privaten Websites und Online-Profilen auf Internetseiten und Social Media zur Selbstdarstellung, in Datenbanken, Publikationen oder sonstigen Communitys frei und kostenlos verwenden. Die Vervielfältigung und Weitergabe an Dritte für private Zwecke ist erlaubt.
3.4 Für eine gewerbliche, kommerzielle Nutzung benötigt der Auftraggeber vom Auftragnehmer ein erweitertes, kostenpflichtiges Nutzungsrecht.
3.5 Bei Veröffentlichungen hat der Auftraggeber einen lesbaren Urhebervermerk anzubringen Foto: Liebenswert Fotografie.
Bei Online-Medien mit entsprechender Verlinkung, auf Facebook mit der Verlinkung von liebenswertfotografie bei Instagram @liebenswertfotografie
3.6 Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den Auftraggeber über.
3.7 Jede Veränderung, Weiterbearbeitung (z.B. durch Filter, Schwarz-Weiß Konvertierungen, Foto Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes) der gelieferten Fotos bedarf der ausdrücklichen Genehmigung durch den Auftragnehmer.
3.6 Die Roh-Daten verbleiben ausschliesslich immer bei dem Auftragnehmer. Die Herausgabe der Rohdaten (RAW) an den Auftraggeber erfolgt grundsätzlich nicht.
4. Datenschutz
4.1 Für den Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Der Auftragnehmer verpflichtet sich im Rahmen des Auftrages bekannt gewordene Informationen vertraulich zu behandeln. Ohne die schriftliche Erlaubnis des Auftraggebers, verpflichtet sich der Auftragnehmer keine Kontaktdaten an Dritte weiterzugeben oder zu veröffentlichen.
4.2 Alle Vertragsparteien sind berechtigt, die produzierten Fotos ohne zeitliche, örtliche und inhaltliche Einschränkung in veränderter und unveränderter Form auf jeder Art von Speichermedien sowie als Print aufzubewahren.
4.3 Liebenswert nutzt zur Erbringung der Leistung den Dienst https://app.kreativ.management. Dieser bietet die Möglichkeit Stammdaten der von mir betreuten Kunden/Brautpaare anzulegen, eine Kalenderverwaltung, eine Aufgaben- /To-Do-Liste, ein Postfach zur Kommunikation zwischen mir und meinen Kunden sowie die Möglichkeit direkt über den Dienst Angebote und Abrechnungen für die Leistungen des Users zu erstellen.
5. Haftung
5.1 Für eine Verletzung von Pflichten, welche nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
5.2 Für Unfälle während des Shootings übernimmt der Auftragnehmer keinerlei Haftung. Der Auftragnehmer haftet ebenfalls nicht für Schäden oder Fehlfunktionen von fotografischem Equipment.
5.3 Eine Haftung wird auch für den Fall ausgeschlossen, dass durch Einwirkung von Aussen, höherer Gewalt oder Krankheit vor oder während des vereinbarten Fotoshootings die Aufnahmen nicht stattfinden können, oder währenddessen abgebrochen werden müssen. Hierbei ist das Shooting zu einem beiderseitig nächstmöglichen Termin nachzuholen.
5.4 Für mitgebrachte Requisiten oder Gegenstände wird keine Haftung übernommen. Im Falle von Beschädigungen oder Verlust sprechen sich die Vertragspartner gegenseitig von jeder Haftung frei. Dies gilt nicht für mutwillige Beschädigungen.
5.5 Die Daten werden durch den Auftragnehmer sorgfältig verwahrt. Er ist berechtigt, aber nicht dazu verpflichtet, von ihm aufbewahrte Daten nach 12 Monaten seit Beendigung des Auftrags zu vernichten.
5.6 Für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Fotos, haftet der Auftragnehmer nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials.
5.7 Die Zusendung und Rücksendung von Dateien, Fotos und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers.
6. Termine, Leistungsstörung, Ausfallhonorar
6.1 Nach einer Vorauswahl durch den Auftragnehmer wird dem Auftraggeber eine passwortgeschützte Online-Galerie für 14 Tage zur Verfügung gestellt. In dieser kann sich der Auftraggeber die entsprechenden Fotos ansehen und auswählen. Diese Fotos sind ausschliesslich für die Auswahl gedacht und dürfen nicht abgespeichert und veröffentlicht werden.
6.2 Nach dem der Auftraggeber seine Auswahl getroffen hat, ist der Auftragnehmer verpflichtet, den Auftrag schnellstmöglich abzuschließen und die Fotos an den Auftraggeber zu senden.
6.3 Wird die Buchung des Auftragnehmers storniert, steht dem Auftragnehmer ein Ausfallhonorar zu in der Höhe von 100.00 CHF. In sofern nicht mindestens 24 Stunden vor dem Termin eine Terminverschiebung vereinbart wurde.
6.4 Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, ein Shooting wegen Krankheit, Notfall, schlechtem Wetter und anderen unvorhersehbaren Ereignissen bis mindestens 24 Stunden vor dem Termin zu verschieben.
7. Bildbearbeitung
7.1 Der Auftraggeber kennt den fotografischen und gestalterischen Stil des Auftragnehmers und es ist Ihm bewusst, dass seine Fotos in einem ähnlichem Stil bearbeitet werden. Die Bildkomposition und die Bildbearbeitung unterliegen ausschliesslich dem Auftragnehmer.
8. Lieferzeiten & Reklamation
8.1 In der Regel liefert der Auftragnehmer seine Arbeiten ( betrifft rein digitale Arbeiten & Fotos ) innert 3 Arbeitswochen aus. Durch Stoßzeiten kann es zu Verzögerungen kommen. Diese betriebsbedingten Verzögerungen, sowie Verzögerungen durch höhere Gewalt, Betriebsstörungen, oder Verzögerungen seitens des Labors oder dessen Transportfirma etc. stellen keinen Reklamationsgrund dar. Für Fristüberschreitungen haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
8.2. Jegliche Arbeiten werden mit der größtmöglichen Sorgfalt und nach bestem Können von dem Auftragnehmer ausgeführt oder an andere Firmen weitergegeben. Reklamationen bei offensichtlichen Mängeln müssen innerhalb von 7 Tagen schriftlich ( Mail ist ausreichend ) geltend gemacht werden. Nach Ablauf dieser Frist gelten die Fotos als vertragsgemäss und mängelfrei abgenommen.
8.3 Eine Anerkennung von Mängeln, ist jedoch nur bei der Vorlage der beanstandeten Arbeit möglich. Bei Nachbestellungen können sich Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage oder den Erst Fotos ergeben. Eine Reklamation seitens des Auftraggebers ist hierdurch nicht berechtigt.
8.4 Sollten digital erworbene Fotos in Eigenverantwortung durch den Auftraggeber entwickelt/gedruckt werden, so übernimmt der Auftragnehmer hierfür keine Haftung für die Qualität der Ergebnisse. Farbkorrekte Abzüge können über den Auftragnehmer erworben werden.
8.5 Technisch einwandfreie Fotos, die wegen unterschiedlicher Ansichten über die
künstlerische Gestaltung durch Liebenswert beim Auftraggeber möglicherweise zu enttäuschten Erwartungen führen, stellen keinen Mangel dar.
9. Schlussbestimmungen
9.1 Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
9.2 Bei Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB ist nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen berührt. Die Vertragspartner verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende, wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.
9.3 Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Wohnort des Auftragnehmers. Gleiches gilt, wenn ein ein Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, ein Auftraggeber nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt hat oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt einer Klageerhebung unbekannt ist. Für die von „Liebenswert Fotografie“ auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgeschlossenen Verträge und für aus ihnen folgende Ansprüche gleich welcher Art gilt ausschliesslich das schweizerische Recht.